Zweitmarkt und Sonderrechtsnachfolge

Die Aufgabe

Ein vorliegender Erbfall soll schnell abgewickelt werden. Die notwendigen Unterlagen sind vollständig. Die Beteiligung wird auf drei Erben aufgeteilt. Der erste Nachfolger erhält 50% und die beiden anderen je 25%. Die letzte EK-Ratenzahlung ist erst in drei Monaten fällig.

Die Lösung

Sie erstellen eine neue Anteilsübertragung und wählen den Vorgänger aus. Anschließend erfassen Sie die drei Nachfolger. Bei den Nachfolgern tragen Sie das jeweilige EK ein. Per Knopfdruck führen Sie die Übertragung durch.

So geht's

Übertragungen wirken sich auf alle Bereiche Ihrer Fondsverwaltung von der Buchhaltung über die Ausschüttung, die Steuern und die Gesellschafterversammlung bis hin zu den Provisionen aus. IUVA Finance führt die damit verbundenen Arbeiten für Sie schnell und zuverlässig aus und beachtet selbstverständlich die Unterschiede bei entgeltlicher (Verkauf) und unentgeltlicher Übertragung (z.B. Schenkung, Erbschaft).

Die Übertragung kann zu einem beliebigen Stichtag an einen oder mehrere Rechtsnachfolger erfolgen. Die alten und neuen Anteile werden zeitlich abgegrenzt, so dass jeder Zeitpunkt in der Historie eines Fonds exakt darstellbar ist. Im Zuge der Übertragung werden natürlich auch Zessionen/Verpfändungen beachtet.

Erfolgte Einzahlungen werden so übertragen, dass Sie in der Ausschüttung auch bei Verzinsung der Einzahlungen korrekt berücksichigt werden. Offene Raten werden individuell auf die Nachfolger übertragen.

IUVA Finance bietet darüber hinaus eine umfassende Unterstützung beim Handel mehrerer Anteile eines Fonds sowie mehrerer Anteile eines Zeichners. Im Zuge der Übertragung können Anteile gesplittet oder zusammengeführt werden.